Datenschutz wird in vielen Unternehmen – besonders in kleinen und mittleren Organisationen – häufig als Hemmnis oder bürokratische Last wahrgenommen. Doch in der Praxis geht es nicht darum, Entwicklung zu verhindern, sondern darum, rechtliche und organisatorische Hindernisse systematisch zu überwinden und in tragfähige Lösungen zu überführen. Datenschutz richtig verstanden schafft Klarheit statt Unsicherheit, ermöglicht Vertrauen statt Risiko und eröffnet Handlungsspielräume statt sie einzuschränken.
Ich bin seit 2014 von udis nach dem Ulmer Modell als fachkundiger Datenschutzbeauftragter zertifiziert und habe 2018 eine umfassende Weiterbildung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) absolviert. Ich unterstütze Organisationen unterschiedlicher Größe dabei, datenschutzrechtliche Anforderungen praxisnah, effizient und rechtssicher umzusetzen.
Ein besonderer Fokus meiner Arbeit liegt heute auf dem Zusammenspiel von Datenschutz und modernen KI-Technologien. Der Einsatz großer Sprachmodelle (LLM), automatisierter Analysen und anderer datengetriebener Verfahren wirft neue und komplexe Fragen auf: Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Daten verarbeitet werden? Wie lassen sich sensible Informationen wirksam schützen? Wie kann die Nachvollziehbarkeit KI-gestützter Entscheidungen gewährleistet werden? Und wie gelingt es, innovative Technologien zu nutzen, ohne dabei gegen datenschutzrechtliche Vorgaben zu verstoßen? Ich unterstütze Unternehmen dabei, diese Themen frühzeitig zu adressieren, potenzielle Risiken zu erkennen und praktikable Lösungen zu entwickeln, die Innovation und Compliance nicht als Gegensätze, sondern als zwei Seiten derselben Medaille betrachten.
Für eine fundierte Bestandsaufnahme und Analyse ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin sinnvoll, um Prozesse, IT-Systeme, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten im Detail zu erfassen und zu verstehen. Auf dieser Basis entwickle ich klare, priorisierte Handlungsempfehlungen, mit denen Sie die Anforderungen der DSGVO und weiterer relevanter Datenschutzgesetze verlässlich erfüllen können – ohne unnötigen Aufwand, aber mit der nötigen Gründlichkeit. Durch die Nutzung öffentlicher Förderprogramme, etwa für Beratungsleistungen im Mittelstand, lassen sich diese Leistungen oft zu überschaubaren Kosten realisieren.
Unternehmen und Organisationen, in denen zehn oder mehr Mitarbeitende regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Diese Rolle kann ich als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen – mit allen rechtlichen Befugnissen und Pflichten, die damit verbunden sind. Meine Tätigkeit ist vollumfänglich haftpflichtversichert und deckt auch eventuelle Bußgelder ab, sodass Sie finanziell abgesichert sind. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während ich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen professionell absichere und Sie bei Behördenkontakten, Anfragen von Betroffenen oder der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten unterstütze.
Hindernisse zu überwinden bedeutet für mich, Datenschutz nicht als Blockade, sondern als Wegbereiter zu verstehen: für Vertrauen bei Kunden und Partnern, für sichere digitale Transformation und für nachhaltige Handlungsfähigkeit in einer zunehmend regulierten Welt. Gemeinsam finden wir die Lösungen, die zu Ihrer Organisation passen – pragmatisch, rechtssicher und zukunftsfähig.
Sprechen Sie mich bei Interesse bitte unverbindlich an.